ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER „STODERTALER KÜMMEREI“
ALLGEMEINES
Die Stodertaler Kümmerei ist eine Kooperation von Einpersonenunternehmen mit unterschiedlichen Schwerpunktangeboten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Angebot der Stodertaler Kümmerei und sind Inhalt und Grundlage von Vertragsverhältnissen mit den beteiligten Einpersonenunternehmen. Die konkreten Leistungen und deren Umstände und Bedingungen werden in Auftragsformularen schriftlich vereinbart, von beiden VertragspartnerInnen unterzeichnet und sind integrierender Bestandteil der Verträge.
Jede Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vom schriftlich festgehaltenen Auftrag bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Vor der Tätigkeitsaufnahme durch die Auftragnehmerin ist der/die AuftraggeberIn verpflichtet, in die auftragsgegenständlichen Orte, Räumlichkeiten, Geräte und Gegenstände einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche auftragsrelevanten Informationen mitzuteilen.
Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der/die AuftraggeberIn nicht unverzüglich (innerhalb von 24h) nach Leistungserbringung schriftlich (per E-mail) begründete Einwände erhebt. Werden vom/von der AuftraggeberIn bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist die AuftragnehmerIn, wenn möglich, zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.
Die Auftragnehmerin kann jederzeit ohne Angabe von Gründen einen Auftrag ablehnen oder beenden.
Auch für den/die AuftraggeberIn ist keine Kündigungsfrist vorgesehen. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
HAUSBETREUUNG – REINIGUNGSTÄTIGKEITEN
Die vereinbarten Leistungen beziehen sich auf einen durch regelmäßige und bestimmungsgemäße Benutzung entstandenen Verschmutzungsgrad in Privathäusern und Privatwohnungen. Dies gilt auch für Privatwohnungen, die von dem Eigentümer/der Eigentümerin bzw. dem Mieter/der Mieterin gemischt, also auch gewerblich, verwendet werden. Die Reinigung von Fenstern geschieht vom Boden aus oder mit Steighilfen, soweit keine Sicherheitsvorkehrungen im Sinne des Arbeitnehmerschutzes erforderlich sind. Die Reinigung wird nach Art der Hausfrau bzw. des Hausmannes mit haushaltsüblichen Reinigern und Geräten durchgeführt.
HAUSBETREUUNG – GARTENPFLEGE
Die Auftragnehmerin kann nur mit einfachen gärtnerischen Tätigkeiten beauftragt werden wie Rasenmähen, Laubrechen, Gießen, Unkraut jäten, Reinigung und Kehren von Gehwegen, Höfen und Parkplätzen ausgenommen Winterdienst.
HAUSBETREUUNG – WARTUNG
Die Auftragnehmerin kann einfache Wartungsarbeiten und Kontrollen übernehmen, wie Ein- und Ausschalten von Heizungen, Austauschen von Glühbirnen, Funktionskontrolle von technischen Anlagen und Ähnliches. Diesbezüglich ist der/die AuftraggeberIn zu einer Unterweisung der zu betreuenden Anlagen verpflichtet und ist verpflichtet für deren ordnungsgemäße, empfohlene und vorgeschriebene Instandhaltung und einwandfreie Funktionalität zu sorgen.
WASCHEN UND BÜGELN
Die Auftragnehmerin erklärt, dass die zum Waschen und Bügeln übernommenen Kleidungsstücke und Textilien fachgemäß und mit großer Sorgfalt bearbeitet werden. Es wird ausschließlich mit haushaltsüblichen Haushaltsgeräten gewaschen und von Hand gebügelt. Die Art der Behandlung ergibt sich aus den Empfehlungen der jeweiligen Pflegeetiketten. Wenn diese Etiketten fehlen, kann keine Haftung für etwaige Schäden übernommen werden. Bei stark verschmutzen Textilien kann keine Garantie für eine restlose Reinigung übernommen werden.
ENTRÜMPELUNG
Nach Auftragserteilung und mit Beginn der Entsorgungs- bzw. Entrümpelungsarbeiten gehen alle vom Auftragsumfang umfassten Gegenstände, Einrichtungen, Möbel, Inhalte und Altstoffe innerhalb der beauftragten Wohnung oder Räume/Liegenschaften in das Eigentum der Auftragnehmerin über, sofern vor Auftragserteilung nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Nachforderung von Inventar oder Eigentum gegenüber der Auftragnehmerin ist nicht möglich.
Bei Abholung von Transport- oder Entsorgungsgut ist der/die AuftraggeberIn verpflichtet sicherzustellen, dass er/sie EigentümerIn der vertragsgegenständlichen Güter ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung der Auftragnehmerin für eine Nichtbeachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.
KINDERBETREUUNG
Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen erfolgt ohne erzieherischen Zweck am Wohnsitz bzw. an einem von dem/der Erziehungsberechtigten definierten Aufenthaltsort (z.B. Zweitwohnsitz, Ferienhaus, Hotel, o.ä.). Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet der Auftragnehmerin in einem Erstgespräch alle nötigen und relevanten Informationen und Umstände mitzuteilen und ein Kennenlernen mit dem zu betreuenden Kind zu ermöglichen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur verantwortungsvollen, nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten Versorgung und Betreuung innerhalb des vertraglich vereinbarten Betreuungszeitraumes. Der/die AuftraggeberIn bleibt auch während der Betreuung für die Auftragnehmerin erreichbar (z.B. telefonisch).
TIERBETREUUNG
Der Tierhalter/die Tierhalterin verpflichtet sich alle benötigten und relevanten Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Für vorenthaltene Informationen kann keine Haftung übernommen werden. Der Tierhalter/die Tierhalterin hat vor der vereinbarten Betreuung gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass das Tier keine Gefährdung für Menschen und andere Tiere darstellt. Wird ein Tier nach der vereinbarten Betreuung nicht mehr vom Tierhalter/der Tierhalterin übernommen, behält sich die Auftragnehmerin vor, das Tier in eine entsprechende Einrichtung (z.B. Tierheim) zu verbringen. Erkrankt oder verletzt sich ein Tier während der Betreuung und ist der Tierhalter/die Tierhalterin nicht erreichbar, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, unverzüglich ärztliche Beratung und/oder Behandlung auf Kosten des Tierhalters/der Tierhalterin in Anspruch zu nehmen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Der Gesamtbetrag ist nach erbrachter Leistung und Rechnungslegung fällig.
Gerichtsstand: Kirchdorf an der Krems, Hinterstoder, 02. März 2020